Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Fotografie/Luftbildfotografie

Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOTO DESIGN LENGER  liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen FOTO DESIGN LENGER  und ihrem Vertragspartner zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungstreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


1. Allgemeines 

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

1.2 "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)  


2. Urheberrecht 

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 

2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 

2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 

2.5 Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 

2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 

2.7 Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.  


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. 

3.2 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 

3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 

3.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.   


4. Haftung 

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

4.2 Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an. 

4.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 

4.5 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.   


5. Nebenpflichten 

5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.   


6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

6.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 

6.2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. 

6.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

6.4 Termine, die nicht mindestens 72 Std. vor Beginn des Auftrags abgesagt werden, können bis zu 100% des Auftrag wertes in Rechnung gestellt werden. 

6.5 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.   


7. Datenschutz 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.   


8. Digitale Fotografie 

8.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 

8.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.   


9. Bildbearbeitung 

9.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.   


10. Nutzung und Verbreitung 

10.1 Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-, DVD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 

10.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 

10.3 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 

10.4 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

10.5 Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

10.6 Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. 

10.7 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.   


11. Schlussbestimmungen 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart



AGB - Agentur, Marketing-, Online- Auftragsarbeiten


Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOTO DESIGN LENGER  liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen FOTO DESIGN LENGER  und ihrem Vertragspartner zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungstreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


1. Angebote und Zahlungsbedingungen

1.1 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
1.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstigen Versandkosten, und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, soweit nicht anders vereinbart. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.
1.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.
1.4 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann FOTO DESIGN LENGER Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen FOTO DESIGN LENGER  auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet.
1.5 Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer besonderen Erinnerung/Mahnung von FOTO DESIGN LENGER  bedarf, nach 30 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
1.6 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird FOTO DESIGN LENGER  im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. FOTO DESIGN LENGER  hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
1.7 Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist FOTO DESIGN LENGER  berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für FOTO DESIGN LENGER  oder Dritte einzublenden.


2. Lieferung

2.1 Hat sich FOTO DESIGN LENGER zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der FOTO DESIGN LENGER  ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.


3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Die Arbeiten/Werke von FOTO DESIGN LENGER (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2 Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. FOTO DESIGN LENGER überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. FOTO DESIGN LENGER bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte oder abgebrochene Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte. Fotos ohne erkennbare Gesichter dürfen von der FOTO DESIGN LENGER an Dritte veräußert werden.
3.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen FOTO DESIGN LENGER und den Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.4 Werke, die von der FOTO DESIGN LENGER  entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.


4. Gewährleistung

4.1 Die von FOTO DESIGN LENGER erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu benennen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
4.2 Liegt ein Mangel vor, den FOTO DESIGN LENGER zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat FOTO DESIGN LENGER das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.
4.3 Die Gewährleistungspflicht von FOTO DESIGN LENGER erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von FOTO DESIGN LENGER durch den Auftraggeber.


5. Abwicklung von Aufträgen

5.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
5.2 Besprechungsprotokolle, die FOTO DESIGN LENGER fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.
5.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., von FOTO DESIGN LENGER erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.


6. Beauftragung von Dritten

6.1 FOTO DESIGN LENGER ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.


7. Fotoarbeiten

7.1 Fotoshooting: Beinhaltet ein Fotoshooting an einem Standort für bis zu 4 Stunden. Das Shooting beinhaltet die Fahrt, die einfachen Nutzungsrechte wie in 3 angegeben und die Einbindung der Fotos in die Entwürfe. Dauert das Fotoshooting länger als 4 Std. wird jede angebrochene Stunde mit 195,00 € zzgl. MwSt berechnet.
7.2 Absage eines Fotoshootings: Sagt der Auftraggeber den vereinbarten Fototermin innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin ab, so sind 200 € zzgl. MwSt. als Ausfallhonorar an den Auftraggeber zu zahlen. Erfolgt die Absage innerhalb 24 Stunden vor dem Fototermin sind 400 € zzgl. MwSt. zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
7.3 Social Media: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Beiträge zur Abnahme zur Verfügung. Diese müssen innerhalb von 5 Werktagen, wenn nicht explizit anders vereinbart, freigegeben werden. Ansonsten gilt der Beitrag als freigegeben.
7.4 Monatliche Beträge werden ab dem Monat der Auftragserteilung fällig. Bei den Websiten spätestens drei Monate nach dem die Fotos dem Auftragnehmer vorliegen.
7.5 Monatliche Leistungen werden zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt. Hierfür bieten wir eine SEPA-Lastschriftverfahren an. Die Mindestlaufzeit ist abhängig von der angebotenen Leistung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Vertragende.
7.6 Korrekturschleifen: Nachdem der Auftraggeber den ersten Entwurf erhalten hat, sind auf dessen Wunsch bis zu 3 Korrekturschleifen unentgeltlich möglich. Hat der Auftraggeber weitere Änderungswünsche, wird jede weitere Korrekturrunde mit einem Mehraufwand von 159,- €/Std. berechnet, jedoch mindestens 74,50 €. Dies gilt für alle Entwürfe unabhängig Ihrer Art.
7.7 Anzeigenbudgets: Anzeigenbudgets enthalten eine Agenturpauschale für die Betreuung der Anzeigen von 16 %. Die minimale Agenturpauschale beträgt 126 €/Monat zzgl. MwSt.


8. Haftung und Inhalte

8.1 FOTO DESIGN LENGER haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Mangelersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
8.2 FOTO DESIGN LENGER haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.3 Die Textentwürfe für die Website sind lediglich Vorschläge, die nicht rechtlich geprüft sind. Eine Haftung FOTO DESIGN LENGER ist daher ausgeschlossen.
8.4 Für das von uns zur Verfügung gestellte Impressum sowie die Datenschutzerklärung erfolgt keine individuelle Prüfung insbesondere auf berufsrechtliche, Datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Übereinstimmung. Die Textentwürfe für die Website sind lediglich Vorschläge, die nicht rechtlich geprüft sind. Eine Haftung von FOTO DESIGN LENGER ist daher ausgeschlossen.
8.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an FOTO DESIGN LENGER berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber FOTO DESIGN LENGER im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei FOTO DESIGN LENGER geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen.
8.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die FOTO DESIGN LENGER nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist FOTO DESIGN LENGER von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.


9. Datenschutz/Datensicherung

9.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an FOTO DESIGN LENGER übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch FOTO DESIGN LENGER im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
9.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
9.3 Der Auftraggeber kann bei Kündigung aller Verträgedie Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
9.4 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an FOTO DESIGN LENGER sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
9.5 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner E-Mails selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer kann für möglichen Datenverlust nicht haftbar gemacht werden. Dies betrifft den laufenden Betrieb sowie das Kopieren von E-Mail-Postfächern von einem Server zu einem anderen Server.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und FOTO DESIGN LENGER unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Standort von FOTO DESIGN LENGER.
10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine gültige, dem Inhalt der Unwirksamen nahe liegenden, zu ersetzen.

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Kontakt

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